Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Schmitt Turner Loog GbR wird im nachfolgenden der Vermieter genannt.
1. Vertragsbedingungen
1.1 Der Mietvertrag (nachfolgend MV genannt) wird für die jeweilige Wohnung im Haus Strandperle, in der Hammerseestrasse 19 in 26571 Juist für die Dauer der Mietzeit abgeschlossen.
1.2 Der MV wird durch die Schmitt Turner Loog GbR, d.h. den Eigentümer des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnungen, im eigenen Namen mit dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen.
1.3 Der MV kommt durch die Buchungsbestätigung/ Rechnung gegenüber dem Gast zustande und bezieht sich auf die jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen, die als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages haften.
1.4 Hat ein Dritter für einen Gast gebucht, haftet er gegenüber dem Vermieter mit dem Gast als Gesamtschuldner.
1.5 Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die in den Angeboten enthaltenen Leistungen.
1.6 Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang genutzt werden.
1.7 Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.
1.8 Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, dass in der Preisliste abweichende Angaben gemacht wurden. Geheizt wird nur während der Heizperiode.
1.9 Zusätzliche Leistungen müssen nach Absprache mit dem Vermieter vor der Abreise des Mieters bezahlt werden. Gepäcktransfer, Nachreinigung, zusätzlichen Wäscheservice etc. sind nicht im Mietpreis enthalten und können als zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
1.10 Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, einen Handwagen, einen Kinderwagen, einen Rollstuhl, Strandutensilien o. ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Jede Haftung des Hauses ist ausgeschlossen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Abschluss des Vertrages sind als Anzahlung 30% der vertraglich vereinbarten Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss bis zum 30. Tag vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Leistet der Mieter die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht fristgemäß, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem ist der Vermieter für diesen Fall berechtigt, den Mieter mit Rücktrittskosten gem. Ziff. 3.1 zu belasten, wobei dem Mieter insoweit ausdrücklich das in Ziff. 3.2 geregelte Recht zusteht.
3. Rücktritt / Umbuchungswünsche
Der Mieter kann jederzeit von der Buchung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei dem Vermieter maßgeblich (Posteingangsstempel / Maileingang). Die dem Mieter wegen des von ihm erklärten Rücktritts aufzuerlegenden Kosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
- bis 61 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
- ab 60 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises
Gelingt es, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, so wird lediglich eine Stornierungsgebühr i.H.v. EUR 100,00 berechnet. Darüber hinausgehende bereits eingezahlte Mietbeträge werden erstattet.
3.2 Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
3.3 In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Diese sind unter Einhaltung der vorgenannten Fristen schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden MV verpflichtet.
3.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen usw. die Durchführung des MV unmöglich machen. Die Abwicklung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen.
3.5 Der Vermieter empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung.
4. Gewährleistung
4.1 Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
4.2 Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
4.3 Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
4.4 Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
4.5 Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
4.6 Bei Mängeln an der Mietsache ist der Mieter verpflichtet unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Einzug, den Mangel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
4.7 Der Mangel ist schriftlich festzuhalten und von dem Vermieter gegenzuzeichnen. Bei fernmündlicher Meldung ist unverzüglich eine schriftliche Meldung nachzureichen.
4.8 Bei Nichteinhaltung der Vorschriften aus 4.6 und 4.7 ist der Mieter nicht zur Minderung
berechtigt und hat auch keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, eine Anzeige war erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar. 4.9 Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein im Preis gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in einer angemessenen Frist, so ist der Mieter berechtigt, vom MV zurückzutreten und die Rückzahlung des Mietpreises zu fordern. Eventuelle Schadensersatzforderungen gegenüber dem Vermieter bleiben immer in der Höhe auf den Mietpreis beschränkt.
4.10 Beansprucht der Vermieter eine Frist für die Überprüfung von Mängelrügen und Schadensersatzansprüchen, so wird für die Dauer dieser Überprüfung die Verjährungsfrist gehemmt.
5. Pflichten der Mieter
5.1 Am Anreisetag ist die Wohnung für den Mieter ab 17:00 verfügbar. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Für die Nichteinhaltung dieser Bedingungen haften alle volljährigen Mieter gemeinsam.
5.2 Der Mieter verpflichtet sich, eventuell angerichtete Schäden dem Vermieter sofort zu melden. Bei verspäteter Mitteilung hat der Vermieter das Recht, Folgeschäden geltend zu machen.
5.3 Beschwerden oder Unstimmigkeiten müssen unverzüglich, mündlich und anschließend schriftlich dem Vermieter gemeldet werden. Spätere Beanstandungen oder Rückzahlungsansprüche können nicht mehr angenommen werden.
5.4 Ein Set von Bettwäsche und Handtüchern werden mit dem Objekt vermietet und separat kostenpflichtig im Angebot aufgelistet. Extra Handtücher und Bettwäsche können von Mietern gegebenenfalls zu gesonderten Bedingungen von dem Vermieter entliehen werden. Der Mieter hat die Mietsache ordnungsgemäß und besenrein zu verlassen. Mülleimer und Papierkörbe sind zu leeren. Der Kühlschrank ist abzustellen. Das Kleininventar / Geschirr ist zu reinigen und danach in den dafür vorgesehenen Schränken zu deponieren. Die Schlussreinigung wird durch den Vermieter zu den in dem Angebot genannten Bedingungen ausgeführt.
5.5 Am Ende des MV ist die Wohnung am Abreisetag bis 10.00 Uhr in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
6. Preisänderungen
6.1 Der Vermieter ist zu Preisänderungen nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
6.2 Preiserhöhungen sind zulässig als Folgen behördlicher Anordnungen, Preiserhöhungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe und bei Änderungen des MwSt.-Satzes.
6.3 Bei Preiserhöhungen steht dem Mieter ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Recht muss innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Mitteilung über Preiserhöhungen bei dem Vermieter schriftlich geltend gemacht werden.
7. Allgemeine Bedingungen
7.1 Die Angebote sind sorgfältig zusammengestellt worden. Dennoch muss eine Berichtigung von Fehlern vorbehalten bleiben.
7.2 Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Ist der Schlüssel Bestandteil einer Schließanlage, so erhöhen sich die Kosten entsprechend.
7.3 Gutschriften für verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise können nicht erteilt werden. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn diese Terminänderungen durch eine Umbuchung entstehen.
7.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7.5 Fotos und Text online und in Druck dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden.
7.6 Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
7.7 Alle Ferienwohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen.
7.8 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, dieses ist in der Buchungsbestätigung zugesagt. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung führen.
8. Nichtbereitstellung
8.1 Bestandteil des Mietvertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Buchungsbestätigung, die Rechnung sowie die allg. Hausordnung in den jeweiligen Wohnungen / Häusern.
8.2 Sollte eine der Bestimmungen des MV unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gelten für diesen Fall für die unwirksame Bestimmung die gesetzlichen Regelungen.
9. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs / WLAN
9.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
10. Datenschutz (siehe Beiblatt)
10.1 Bei Buchung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Stand: Februar 2025